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Pflegebedürftig, was nun?

 

 

Wem selbst droht zum Pflegefall zu werden oder einen nahen Angehörigen betreut der absehbar der häuslichen oder stationären Pflege bedarf, steht vor einem Berg von unbeantworteten Fragen.

Um die steigende Zahl der Betroffenen mit dieser Vielzahl der offenen Fragen nicht alleine zu lassen, wurden sogenannte Pflegestützpunkte eingerichtet.

 

Pflegestützpunkte:

In einem Pflegestützpunkt wird die Beratung über und die Vernetzung aller pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen unter einem Dach gebündelt. Ein Pflegestützpunkt ist keine neue oder zusätzliche Behörde. Der Stützpunkt bildet das gemeinsame Dach, unter dem das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger sich untereinander abstimmen und den Rat und Hilfe suchenden Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln können. Alle Angebote rund um die Pflege sollen erfasst sein, also zum Beispiel auch die örtliche Altenhilfe und die Hilfe zur Pflege nach dem Recht der Sozialhilfe. Auch ehrenamtlich Tätige sollen in die Arbeit der Pflegestützpunkte einbezogen werden.

 

Jahrelang beklagten viele pflegende Angehörige, dass weniger die eigentlichen pflegerischen Aufgaben als die Vorbereitung und Organisation rund um die Pflege die größte Belastung darstellen, weil eine zentrale Anlaufstelle fehlte. Deshalb wurde mit der Pflegereform 2008 die Einrichtung von Pflegestützpunkten beschlossen. Sie ermöglichen die effiziente Vernetzung aller Angebote für Pflegebedürftige und helfen, die ehemals starren Grenzen zwischen den Sozialleistungsträgern zu überwinden.

 

Informationsangebote der Pflegestützpunkte:

Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, erhalten Sie hier alle wichtigen Antragsformulare, Informationen und konkrete Hilfestellungen. Wenn Sie etwa eine Wohnung altengerecht umbauen möchten, beraten die Pflegeberatungskräfte über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse. Wenn Sie ein geeignetes Pflegeheim suchen, hat das Beratungspersonal den Überblick und kann helfen. Und wenn Sie mehr wissen möchten über die ehrenamtlichen Angebote in Ihrer Kommune, kann auch hierzu geholfen werden. Im Pflegestützpunkt soll auf Wunsch des Einzelnen das gesamte Leistungsgeschehen für Pflegebedürftige koordiniert werden.

Wenn jemand früher Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und von der Altenhilfe beantragen wollte, mussten verschiedene Stellen aufgesucht werden. In einem Pflegestützpunkt gibt es all diese Informationen an einem Ort. Die dort ansässigen Pflegeberaterinnen und -berater übernehmen die Koordination der einzelnen Schritte, begleiten die Betroffenen und helfen ihnen umfassend. Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ist das eine erhebliche Entlastung.

 

Aufbau der Pflegestützpunkte:

Pflege- und Krankenkassen bauen Pflegestützpunkte in einem Bundesland auf, wenn sich das Bundesland für Pflegestützpunkte entscheidet. Die Pflegestützpunkte müssen unabhängig sein und eine umfassende Beratung anbieten. In den Pflegestützpunkten sind auch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater erreichbar. Ab dem 1. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Dieser Rechtsanspruch wurde mit der Pflegereform 2008 beschlossen.

 

Pflegestützpunkte sollen ortsnah und gut erreichbar im Wohnviertel eingerichtet werden, damit pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen das Beratungsangebot auch aufsuchen und nutzen können, ohne weite Wege zurücklegen zu müssen. Welchen Pflegestützpunkt Sie in Anspruch nehmen, steht Ihnen frei. Es gibt keine Vorschriften und keinen Zwang, den nächstgelegenen Pflegestützpunkt aufzusuchen. Von daher bestehen auch keine Bedenken, einen Pflegestützpunkt Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen.

 

Das ist möglich, wenn es nicht zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führt. So wäre ein Pflegestützpunkt sowohl neben einem Pflegedienst als auch in einem Ärztehaus denkbar. Vorhandene Räumlichkeiten und Strukturen sollen nach Möglichkeit genutzt werden, um beispielsweise neue und aufwendige Baumaßnahmen zu vermeiden.

 

Anspruch auf Pflegeberatung auch ohne Pflegestützpunkte:

Es ist möglich, dass nicht in allen Ländern sofort Pflegestützpunkte errichtet werden. Auch in diesen Fällen haben Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2009 einen Anspruch auf Pflegeberatung gegenüber der Pflegekasse oder ihrem privaten Versicherungsunternehmen.

 

Einbeziehung bestehender Beratungsstellen:

Pflege- und Krankenkassen greifen beim Aufbau von Pflegestützpunkten auf vorhandene Angebote zurück. Funktionierende Strukturen sollen weder gefährdet noch zerstört werden, sondern einbezogen und ausgebaut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bereits bestehenden Beratungsstellen können von den Kassen in die Pflegeberatung eingebunden werden, um Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel die Koordinierung und Vernetzung von Leistungsträgern und -angeboten.

 

Unterschiede zwischen vorhandenen Servicestellen und den neuen Pflegestützpunkten:

Die vorhandenen Servicestellen konzentrieren sich auf Beratung in Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Die Pflegestützpunkte nehmen sich der Pflegebedürftigen und ihrer Sorgen rund um die Pflege an. Die Pflegestützpunkte können selbstverständlich in den Servicestellen errichtet werden. Aber auch wenn dies nicht möglich ist, ist in jedem Fall eine enge Zusammenarbeit von Pflegestützpunkten und Servicestellen sicherzustellen.

 

Weitere Informationen zu den Pflegestützpunkten auf: Bundesministerium für Gesundheit

 

Bildquelle: pixelio.de

 

 

 

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